Geätzte Glasscheiben bei Cantab Capital Partners

Offenlegung nach Säule 3

Offenlegung von Cantab Capital Partners nach Säule 3 zu Eigenmitteln, Risiken und Vergütung.

Offenlegung nach Säule 3

Offenlegung von Cantab Capital Partners nach Säule 3 zu Eigenmitteln, Risiken und Vergütung.

Rahmen

Als von der Financial Conduct Authority zugelassenes Unternehmen unterliegt Cantab Capital Partners den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen. Diese bestehen aus drei Säulen: den Mindestkapitalanforderungen (Säule 1), der internen Beurteilung von Kapital und Risiken (Säule 2) sowie der Offenlegung gegenüber dem Markt (Säule 3).

Risikomanagement

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für das Risikomanagement und legt Risikobereitschaft sowie Kontrollrahmen fest. Wesentliche Risiken werden laufend identifiziert, bewertet und überwacht; dazu zählen insbesondere operationelle Risiken, Geschäfts- und Marktrisiken sowie Kredit- und Liquiditätsrisiken aus der eigenen Geschäftstätigkeit.

Eigenmittel

Das Unternehmen hält Eigenmittel, die die aufsichtsrechtlichen Anforderungen übersteigen. Die Angemessenheit wird regelmäßig im Rahmen des internen Beurteilungsprozesses überprüft und der Geschäftsführung berichtet.

Vergütung

Die Vergütungspolitik ist darauf ausgerichtet, Leistung zu honorieren, ohne Anreize für unangemessene Risiken zu setzen. Sie wird jährlich überprüft und berücksichtigt Umfang, Art und Komplexität der Geschäftstätigkeit.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben stellen wir professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien auf Anfrage zur Verfügung: info@cantabcapitalpartners.com.

CANTAB
CAPITAL PARTNERS

Rechtliche Hinweise

Verantwortlich für diese Website ist Cantab Capital Partners („CCP“) im Vereinigten Königreich. Die Anlagetätigkeit des Unternehmens unterliegt der Aufsicht der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA).

Die auf dieser Website erwähnten Anlagen und Anlagedienstleistungen stehen Privatkunden nicht zur Verfügung. Von CCP verwaltete Fonds werden in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum ausschließlich in den nachstehend genannten zugelassenen AIFMD-Rechtsordnungen vertrieben. Investoren aus anderen EU- oder EWR-Rechtsordnungen erhalten Informationen zu CCP-Fonds nur auf eine entsprechende, von ihnen selbst initiierte Anfrage (Reverse Solicitation), die den Anforderungen der EU-AIFM-Richtlinie und dem Recht ihres Heimatlandes entspricht. Als „zugelassene AIFMD-Rechtsordnungen“ gelten für diese Zwecke das Vereinigte Königreich, Schweden und Finnland. Vertreter des jeweiligen Fonds in der Schweiz ist die Société Générale, Paris, Zweigniederlassung Zürich, Talacker 50, 8001 Zürich. Zahlstelle des jeweiligen Fonds in der Schweiz ist ebenfalls die Société Générale, Paris, Zweigniederlassung Zürich, Talacker 50, 8001 Zürich. Für in der Schweiz vertriebene Anteile befinden sich Erfüllungsort und Gerichtsstand am eingetragenen Sitz des Vertreters in der Schweiz.

Die vorliegenden Informationen zu Finanzanlagen werden von Cantab Capital Partners bereitgestellt. Das Unternehmen ist von der Financial Conduct Authority („FCA“) zugelassen und wird von ihr beaufsichtigt. Die von CCP verwalteten Fonds (die „Fonds“) sind als „Unregulated Collective Investment Schemes“ („UCIS“), also nicht regulierte Organismen für gemeinsame Anlagen, eingestuft. Die Bewerbung solcher Anlagevehikel innerhalb des Vereinigten Königreichs oder von dort aus unterliegt strengen gesetzlichen Beschränkungen. Daher wird dieses Dokument ausschließlich professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien im Sinne der FCA zugänglich gemacht. Fondsanteile sollten nur Personen erwerben, die über berufliche Erfahrung mit Beteiligungen an nicht regulierten Anlagevehikeln verfügen. Andere Empfänger sollten dieses Dokument nicht als Grundlage für Anlageentscheidungen verwenden.

Die Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Informationen kann in bestimmten Ländern gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die darauf zugreifen, müssen sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Diese Informationen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung von Fondsanteilen dar, unabhängig davon, in welchem Land sie abgerufen werden.

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