
Erklärung von Cantab Capital Partners zum britischen Stewardship-Kodex des Financial Reporting Council.
Erklärung von Cantab Capital Partners zum britischen Stewardship-Kodex des Financial Reporting Council.
Nach den Vorgaben der britischen Aufsicht (COBS 2.2) sind wir verpflichtet, öffentlich darzulegen, wie wir zum Stewardship-Kodex stehen. Der Kodex wurde im Juli 2010 vom Financial Reporting Council (FRC) veröffentlicht.
Ziel des Kodex ist ein besserer Austausch zwischen institutionellen Investoren und Unternehmen, um langfristige Erträge für Aktionäre und eine wirksame Wahrnehmung von Governance-Aufgaben zu fördern. Er beschreibt gute Praxis im Dialog mit Beteiligungsunternehmen und gilt nach dem Grundsatz „comply or explain“. Das FRC erkennt an, dass nicht jeder Grundsatz für jeden Investor einschlägig ist; wer einzelne Grundsätze nicht anwendet, muss dies begründen.
Cantab Capital Partners wendet den Kodex derzeit nicht an. Der Grund liegt in unserer Anlagestrategie: Wir handeln ausschließlich Futures und Devisen und halten daher keine Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen im Vereinigten Königreich. Die Grundsätze des Kodex zum Dialog mit Beteiligungsunternehmen, zur Eskalation, zum gemeinsamen Vorgehen mit anderen Investoren sowie zu Stimmrechtsausübung und Berichterstattung sind für uns folglich nicht einschlägig.
Sollten sich diese Rahmenbedingungen ändern, überprüfen wir unsere Haltung zum Kodex und veröffentlichen eine entsprechende Erklärung.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter info@cantabcapitalpartners.com.
Verantwortlich für diese Website ist Cantab Capital Partners („CCP“) im Vereinigten Königreich. Die Anlagetätigkeit des Unternehmens unterliegt der Aufsicht der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA).
Die auf dieser Website erwähnten Anlagen und Anlagedienstleistungen stehen Privatkunden nicht zur Verfügung. Von CCP verwaltete Fonds werden in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum ausschließlich in den nachstehend genannten zugelassenen AIFMD-Rechtsordnungen vertrieben. Investoren aus anderen EU- oder EWR-Rechtsordnungen erhalten Informationen zu CCP-Fonds nur auf eine entsprechende, von ihnen selbst initiierte Anfrage (Reverse Solicitation), die den Anforderungen der EU-AIFM-Richtlinie und dem Recht ihres Heimatlandes entspricht. Als „zugelassene AIFMD-Rechtsordnungen“ gelten für diese Zwecke das Vereinigte Königreich, Schweden und Finnland. Vertreter des jeweiligen Fonds in der Schweiz ist die Société Générale, Paris, Zweigniederlassung Zürich, Talacker 50, 8001 Zürich. Zahlstelle des jeweiligen Fonds in der Schweiz ist ebenfalls die Société Générale, Paris, Zweigniederlassung Zürich, Talacker 50, 8001 Zürich. Für in der Schweiz vertriebene Anteile befinden sich Erfüllungsort und Gerichtsstand am eingetragenen Sitz des Vertreters in der Schweiz.
Die vorliegenden Informationen zu Finanzanlagen werden von Cantab Capital Partners bereitgestellt. Das Unternehmen ist von der Financial Conduct Authority („FCA“) zugelassen und wird von ihr beaufsichtigt. Die von CCP verwalteten Fonds (die „Fonds“) sind als „Unregulated Collective Investment Schemes“ („UCIS“), also nicht regulierte Organismen für gemeinsame Anlagen, eingestuft. Die Bewerbung solcher Anlagevehikel innerhalb des Vereinigten Königreichs oder von dort aus unterliegt strengen gesetzlichen Beschränkungen. Daher wird dieses Dokument ausschließlich professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien im Sinne der FCA zugänglich gemacht. Fondsanteile sollten nur Personen erwerben, die über berufliche Erfahrung mit Beteiligungen an nicht regulierten Anlagevehikeln verfügen. Andere Empfänger sollten dieses Dokument nicht als Grundlage für Anlageentscheidungen verwenden.
Die Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Informationen kann in bestimmten Ländern gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die darauf zugreifen, müssen sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Diese Informationen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung von Fondsanteilen dar, unabhängig davon, in welchem Land sie abgerufen werden.
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